Kurzzeitpflege
Was bedeutet Kurzzeitpflege?
Sie können mehrere Tage oder Wochen als Gast in unserer Pflegeeinrichtung aufgenommen werden, wenn…
- … Sie sich nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht sicher genug fühlen, um in Ihren Haushalt zurückzukehren.
- … Sie den Zeitraum zwischen einem Klinikaufenthalt und einer Reha-Maßnahme (Kur) gut betreut überbrücken möchten.
- … Ihr Gesundheitszustand vorübergehend stark beeinträchtigt ist und Sie nicht allein in Ihrer Wohnung bleiben können.
- … Ihre Angehörigen, die Ihnen ansonsten beistehen, in den Urlaub fahren oder eine verdiente „Auszeit“ in Anspruch nehmen.
Pflegebedürftige Personen, die von ihrer Pflegekasse ambulante Leistungen erhalten, können im Kalenderjahr zusätzlich Leistungen für Kurzzeitpflege für bis zu 28 Tagen und ggf. weitere 28 Tage Verhinderungspflege erhalten.
Gern beraten wir Sie über die Leistungen unserer Kurzzeitpflege.
Kontakt
Ricarda Gülzow
Sozialdienst
Chemnitzer Straße 64
09599 Freiberg