Kurzzeit- und Verhinderungspflege: Unterstützung in besonderen Lebenssituationen

Unsere Kurzzeit- und Verhinderungspflege bietet Ihnen eine wertvolle Entlastung, wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht zu gewährleisten ist. Dies kann in verschiedenen Lebenssituationen notwendig sein, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, bei einer vorübergehenden Verschlechterung des Gesundheitszustands oder wenn die reguläre Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert ist. Pro Jahr zahlen die Pflegekassen einen maximalen Festzuschuss von 1.845 Euro für die Kurzzeitpflege und bis zu 1.685 Euro für die Verhinderungspflege. Nutzen Sie diese Unterstützung, um eine sichere und professionelle Pflege für Ihre Liebsten zu gewährleisten, auch wenn Sie selbst einmal nicht zur Verfügung stehen können.

Was bedeutet Kurzzeitpflege?

Sie können mehrere Tage oder Wochen als Gast in unserer Pflegeeinrichtung aufgenommen werden, wenn…

  • … Sie sich nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht sicher genug fühlen, um in Ihren Haushalt zurückzukehren.

  • … Sie den Zeitraum zwischen einem Klinikaufenthalt und einer Reha-Maßnahme (Kur) gut betreut überbrücken möchten.

  • … Ihr Gesundheitszustand vorübergehend stark beeinträchtigt ist und Sie nicht allein in Ihrer Wohnung bleiben können.

  • … Ihre Angehörigen, die Ihnen ansonsten beistehen, in den Urlaub fahren oder eine verdiente „Auszeit“ in Anspruch nehmen.

Pflegebedürftige Personen, die von ihrer Pflegekasse ambulante Leistungen erhalten, können im Kalenderjahr zusätzlich Leistungen für Kurzzeitpflege für bis zu 28 Tage und ggf. weitere 28 Tage Verhinderungspflege erhalten.

Für weitere Informationen oder eine persönliche Beratung kontaktieren Sie uns bitte.