Derzeit werden gesetzliche Änderungen in der Pflegeversicherung beraten, die ab 1. Januar 2027 insbesondere Auswirkungen auf bestimmte Leistungen der ambulanten Pflege und der Tagespflege sowie deren Finanzierung haben könnten. Noch steht jedoch nicht endgültig fest, welche Regelungen tatsächlich in Kraft treten werden. Für Ihre derzeitige Versorgung durch uns besteht daher zunächst kein Anlass zur Sorge.

Wenn Sie unsicher sind, ob und wie sich mögliche Änderungen auf Ihre Leistungen von uns oder deren Finanzierung auswirken könnten, sprechen Sie uns bitte an. Unser Sozialdienst berät Sie gern persönlich unter 03731 794 794.

Wir informieren Sie persönlich, sobald verlässliche Regelungen feststehen.

Autor

Sylvi Richter 29. Oktober 2026